
Hausordnung für das Gymnasium Kirn
A Leitlinien
Ein gutes Schulklima gründet auf einem rücksichtsvollen, freundlichen und höflichen Miteinander von Lehrkräften, Schülern und Schülerinnen, Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen und Erziehungsberechtigten. Zivilcourage, Hilfsbereitschaft und Offenheit, Engagement und Leistungsbereitschaft sowie das faire Austragen von Konflikten sind für den guten Umgang so vieler Menschen miteinander und für eine positive Lernatmosphäre entscheidend. Für die Schulgemeinschaft des Gymnasiums Kirn tragen wir alle Verantwortung.
Die folgenden Richtlinien der Hausordnung ergänzen in diesem Sinne die für alle Schüler verbindlichen Regelungen der Schulordnung (gemäß §102 SchO). Die für die Benutzung der Sonderräume (Fachräume, Turnhalle, Mediothek, Lehrschwimmbecken, MSS-Raum usw.) geltenden besonderen Regelungen sind Bestandteil der Hausordnung. Da eine Hausordnung nicht alle denkbaren Einzelfälle erfassen kann, sollen diese so geregelt werden, dass sie dem Geist dieser Hausordnung entsprechen.
B Allgemeine Ordnungsregeln
1. Umgangsformen
a) Im täglichen Miteinander sind uns die allgemein üblichen Formen der Höflichkeit (wie z.B. das gegenseitige Grüßen) wichtig.
b) Wir erwarten, dass alle Schüler und Schülerinnen so gekleidet sind, wie es der jeweiligen Witterung, den Unterrichtsanforderungen und den üblichen Regeln des Anstands entspricht. Dies gilt auch für den Schwimm- und Sportunterricht. Die Höflichkeit gebietet es, dass zum Beispiel Kappen und Mützen im Unterricht abgesetzt werden. Kleidung, die den Schulfrieden stören kann (z.B. mit obszönem oder diskriminierendem Aufdruck), ist zu vermeiden.
c) Im Konfliktfall sollten die Beteiligten zunächst das direkte Gespräch miteinander suchen. Kann der Konflikt nicht gelöst werden, stehen zahlreiche Ansprechpartner zur Verfügung. Hierbei sind die Zuständigkeiten in folgender Reihenfolge zu beachten: Fach-/Aufsichtslehrer – Klassenleiter – Verbindungslehrer – Stufenleiter – Schulleitung. Beobachtete Gewaltsituationen und Fälle von Mobbing sind umgehend einer Lehrkraft zu melden.
d) Wir legen Wert auf einen gewaltfreien Umgang miteinander. Jeder Schüler und jede Schülerin hat darauf zu achten, dass sein/ihr Verhalten keine Sach- oder Personenschäden verursacht. Daher dürfen keine Gegenstände mitgebracht oder verwendet werden, die Verletzungen hervorrufen oder Schaden erzeugen könnten. Insbesondere ist das Mitbringen von Waffen oder waffenähnlichen Gegenständen verboten.
e) Im Falle fahrlässiger oder absichtlicher Beschädigung oder Zerstörung von Schuleigentum haften der Schüler oder die Schülerin bzw. seine/ihre Erziehungsberechtigten. Dies gilt insbesondere für Schulmöbel. Das Bekritzeln der Tische gilt als Sachbeschädigung.
f) Elektronische Geräte (MP3-Player, etc. …) sind auf dem gesamten Schulgelände grundsätzlich ausgeschaltet. Für die Nutzung von Mobiltelefonen gilt Folgendes:
i. Mobiltelefone sind während der gesamten Unterrichtszeit der Schülerinnen und Schüler in der Schule ausgeschaltet. Eine Stummschaltung reicht nicht aus.
ii. Ausnahmen von i. gelten, wenn das Mobiltelefon im Schulunterricht eingesetzt werden soll, und in Notfällen nach Rücksprache mit einer Lehrkraft. Ein Notfall liegt insbesondere vor, wenn ein Schüler oder eine Schülerin während der Unterrichtszeit erkrankt und von den Eltern abgeholt werden muss.
iii. In den Aufenthalts- und Arbeitsbereichen der MSS (Mensa, MSS-Raum) ist den Schülern und Schülerinnen der Jahrgangsstufen 11-13 die Nutzung von Mobiltelefonen in Freistunden und in der Mittagspause erlaubt.
iv. Verstößt eine Schüler/eine Schülerin gegen i., wird das Mobiltelefone durch die Lehrkraft eingezogen und nach Schulschluss wieder ausgehändigt.
v. Die Schüler und Schülerinnen verpflichten sich, keine jugendgefährdenden Bilder, Videos oder Texte auf das Mobiltelefon zu laden, solche weiter zu versenden oder anderweitig zu verbreiten.
vi. Besteht ein konkreter Verdacht, dass sich jugendgefährdende Bilder, Videos oder Texte auf dem Mobiltelefon eines Schülers oder einer Schülerin befinden, ist die Lehrkraft berechtigt, das Mobiltelefon einzuziehen. Es darf an die Schulleitung weitergegeben werden, die mit den Erziehungsberechtigten in Kontakt tritt.
vii. Bzgl. des Umgangs mit Mobiltelefonen während Kursarbeiten wird auf die entsprechenden Informationen der MSS-Leitung verwiesen.
g) Jegliche Bild- und Tonaufnahmen im Unterricht bedürfen der Genehmigung der jeweiligen Fachlehrkraft. Aufnahmen im weiteren schulischen Bereich sowie jegliche Weiterverwendung von Aufnahmen bedürfen der Genehmigung durch die Schulleitung. Darüber hinaus ist jeweils die Zustimmung der Betroffenen (Recht am eigenen Bild/Ton) erforderlich.
2. Sauberkeit und Ordnung
a) Jeder Schüler/Jede Schülerin ist für die Sauberkeit in seinem/ihrem Umfeld verantwortlich.
b) Für die Sauberkeit des Pausenbereichs sorgt ein Hofdienst. Die Klassenstufen 5 bis 10 übernehmen im Wechsel diesen Dienst gemäß Aushang für jeweils eine Woche.
c) Alle Abfälle sind, möglichst getrennt nach Papiermüll, Verpackungen und Restmüll, in den entsprechenden Abfallgefäßen zu entsorgen. Biomüll wird an der Schule nicht mehr gesammelt und wird mit dem Restmüll entsorgt. Pfandflaschen werden am Kiosk bzw. in den angrenzenden Märkten zurückgegeben.
d) Das Rauchen ist auf dem gesamten Schulgelände verboten.
e) Glücksspiele und Spiele um Geld sowie der Konsum von Alkohol sind auf dem Schulgelände nicht gestattet.
f) Auf dem Schulhof gilt grundsätzlich Parkverbot. Zweiräder dürfen nur unterhalb des Parkdecks abgestellt werden (Fahrradhalle). Auf dem Schulgelände werden Zweiräder grundsätzlich geschoben. Zweiräder, die nicht geschoben werden können, sind außerhalb des Schulgeländes zu parken.
g) Auf dem Tartanfeld darf aus Sicherheitsgründen nur mit Softbällen gespielt werden.
C Verhalten ...
1. … vor dem Unterricht
a) Unterrichtszeiten: Montag bis Freitag: vormittags von 7:55 Uhr bis 13:05 Uhr (1.-6. Stunde), nachmittags von 13:50 Uhr bis 16:50 Uhr (7.-10. Stunde). Der Samstag ist unterrichtsfrei.
b) Die Aufenthaltsräume (Mensa und MSS-Raum) können vor Unterrichtsbeginn ab 7:00 Uhr und nach Unterrichtsschluss bis zur Abfahrt der Züge und Busse genutzt werden, unter der Voraussetzung, dass andere Schüler nicht gestört werden.
c) Erziehungsberechtigte sollten das Einfahren in die Turnstraße vermeiden.
d) Das Schulgebäude öffnet um 7:50, die Unterrichtsräume können unmittelbar vor Unterrichtsbeginn betreten werden.
e) Ist eine Klasse bzw. ein Kurs 5 Minuten nach Unterrichtsbeginn noch ohne Lehrerkraft, so hat der Klassen- bzw. Kurssprecher die Pflicht, zunächst im Lehrerzimmer nachzufragen und bei Fehlen der Lehrkraft das Sekretariat zu informieren.
f) Findet der Unterricht nicht im Klassenraum statt, stellen die Schüler und Schülerinnen ihre Taschen vor dem entsprechenden Unterrichtsraum geordnet an der Wand ab.
g) Schüler und Schülerinnen, die auf ihre Lehrer warten, stellen sich an ihren Unterrichtsraum und lassen den Weg frei für Mitschüler, Mitschülerinnen und Lehrkräfte.
2. … im Unterricht
a) Kaugummikauen und Essen sind während des Unterrichts nicht erlaubt. Das Essen bei Klassen- und Kursarbeiten ist nur dann erlaubt, wenn diese die Dauer von zwei Unterrichtsstunden überschreiten oder eine große Pause in die Arbeitszeit fällt.
b) Während des Unterrichts soll nicht getrunken werden. Über Ausnahmen (z.B. nach sportlichen Anstrengungen, aus gesundheitlichen Gründen, wetterbedingt) entscheidet die jeweilige Lehrkraft.
c) Während der Unterrichtszeit muss auf den Gängen und Treppen unbedingt Ruhe herrschen; das gilt insbesondere für den Raumwechsel während einer laufenden Stunde.
3. … nach dem Unterricht
a) Findet der Unterricht nach den großen Pausen nicht im Klassenraum statt, stellen die Schüler und Schülerinnen ihre Taschen bereits zu Beginn der Pause vor dem Fachraum ab.
b) Nach der letzten Unterrichtsstunde und zu Beginn der großen Pausen sind die Räume sofort zu verlassen. Alle Räume werden von den Lehrkräften abgeschlossen.
c) Nach der letzten Unterrichtsstunde werden die Stühle hochgestellt und der Raum sauber hinterlassen; gegebenenfalls wird die ursprüngliche Tischordnung wiederhergestellt.
4. … in den Pausen
a) Die großen Pausen verbringen die Schüler und Schülerinnen im Schulhof und in den offenen Säulengängen. Die Fahrradhalle und die Grünflächen, auch zwischen Mensa bzw. Schulhaus und Trübenbach, sind kein Pausenbereich. Der Aufenthalt und das Spielen sind hier nicht gestattet.
b) Am Kiosk und am Automaten können Gebäck und Getränke gekauft werden. Dabei stellen sich alle so an, wie der entsprechende Aushang dies vorsieht und drängeln nicht.
c) Der Verzehr von Speisen und Getränken ist auf den Pausenbereich beschränkt. Die 5-Minuten-Pausen dienen dem Raumwechsel.
D Verschiedenes
a) Brandschutztüren, Flucht- und Rettungswege dürfen nicht – auch nicht vorübergehend – eingeengt bzw. versperrt werden.
b) Das Aufstellen von Polstermöbeln in den Klassenräumen ist aus hygienischen und feuerpolizeilichen Gründen untersagt. Das Einbringen weiteren Mobiliars ist mit der Schulleitung abzustimmen.
c) Unfälle sind dem Sekretariat sofort mitzuteilen.
d) Defekte an Teilen der Einrichtung und des Gebäudes (insbesondere Schäden an Fenstern, Türen, Beleuchtung, Elektrik, Tafeln, Möblierung, Kunststoffwänden, …) sind unverzüglich dem Hausmeister zu melden.
e) Im Gefahrenfall, angezeigt durch das entsprechende Warnsignal, ist gemäß den für diesen Fall vorgesehenen Regelungen zu verfahren. Wenn – z.B. bei Feueralarm – das Schulgebäude unverzüglich geräumt werden muss, ist den Markierungen im Hause zu folgen.
f) Für Geld und Wertgegenstände übernimmt die Schule keine Haftung. Sie sollten, sofern sie überhaupt mit in die Schule gebracht werden müssen, am Körper getragen werden.
g) Fundsachen werden beim Hausmeister abgegeben. Sie werden dort bis zu einem halben Jahr aufbewahrt.
Die Hausordnung wird in jedem Unterrichtsraum angebracht. Sie wird von den Klassenleitern bzw. Tutoren mit den Schülern und Schülerinnen besprochen, was im Klassen- bzw. Kursbuch einzutragen ist.
[verabschiedet im August 2007 – Schulleiter Dr.Tesch, OSTD]
Angepasst bzw. ergänzt im Februar/März 2015
Die Schulleiterin
(B. Wendling), OStD‘