
Fachbereich katholische Religion
Schulische Bildung und Erziehung sind zentrale Anliegen kirchlichen Engagements in und für die Gesellschaft. Dies wird u. a. durch den Religionsunterricht verwirklicht.
Der Religionsunterricht macht Jugendlichen Angebote, eigene Handlungsmaßstäbe zu finden und sich in der Phase des Erwachsenwerdens in der Gesellschaft selbst orientieren zu können. Ein verantwortungsbewusster, respektvoller und toleranter Umgang miteinander – unabhängig von einer Religionszugehörigkeit, der Herkunft, des Geschlechts oder der sexuellen Orientierung – und mit der Umwelt soll vorgelebt und vermittelt werden.
Gemäß den Vorgaben des zugrundeliegenden Lehrplans für Rheinland-Pfalz setzen wir uns auf altersgerechte Weise auseinander mit den verschiedensten Themen und grundlegenden existenziellen Fragen:
- Frage nach Gott,
- Identität und Lebenssinn,
- Gewissen und soziale Verantwortung,
- Gerechtigkeit, Frieden und Bewahrung der Schöpfung.
Wir arbeiten dabei eng mit der katholischen und evangelischen Kirchengemeinde vor Ort zusammen, z.B. bei der Gestaltung von Gottesdiensten zum Schuljahresbeginn und im Rahmen der Entlassfeierlichkeiten des Abiturjahrgangs, und bei verschiedenen Einzelprojekten.
Allgemeine Regelungen des Faches
In der Regel besucht ein Kind den Religionsunterricht der eigenen Konfession. Bei der Anmeldung eines Kindes in der 5. Klasse am Gymnasium Kirn geben daher die Eltern die Religions- und Konfessionszugehörigkeit ihres Kindes an und wählen seine Teilnahme an dem Fach Katholische Religionslehre, Evangelische Religionslehre oder Ethik.
Ab dem vierzehnten Geburtstag können sich die Schülerinnen und Schüler auf ihre Religionsmündigkeit berufen und ihre Wahl eigenständig treffen.
Eine Abmeldung vom Religionsunterricht kann aus Gewissensgründen jeder Zeit erfolgen. Für Jugendliche, die nicht am Religionsunterricht der Schule teilnehmen, ist nach Art. 35 der Landesverfassung von Rheinland-Pfalz Ethikunterricht verpflichtend. Ein Wechsel vom Ethikunterricht in den konfessionellen Religionsunterricht ist vor dem Beginn eines neuen Schuljahres zu beantragen. Über die Aufnahme entscheidet die Schulleitung gemeinsam mit der aufnehmenden Lehrkraft.
Zudem gilt für die Oberstufe:
Wer Religionslehre als Grundfach belegt hat, muss in der gymnasialen Oberstufe mindestens drei Kurse (= Halbjahre) im Religionsunterricht seiner Konfession besuchen. Wer Religionslehre oder ersatzweise Ethikunterricht als mündliches Prüfungsfach wählen will, muss alle Kurse der Oberstufe (inkl. der Einführungsphase in 11/1) im Religionsunterricht seiner Konfession bzw. im Ethikunterricht besuchen.